Müssen wir uns bald „warm anziehen“? Nicht nur wegen der äußeren Temperaturen im Winter und von der Regierung wegen der „Klimakrise“ angekündigten kalt bleibenden Heizkörpern in Häusern und Wohnungen – sondern mehr noch angesichts des Sanierungs- und Abwicklungs-Gesetzes (SAG). Warum du als Bankkunde dieses Gesetz kennen solltest.
Fast jeder erwachsene und mündige Mensch besitzt ein Konto bei einer Geschäftsbank – oder hat sein Geld gar auf mehrere Banken verteilt, weil der sogenannte „Einlagensicherungsfonds“ ja schließlich „garantiert“, dass Einlagen bis zu 100.000 € bei einer Insolvenz des Kreditinstituts geschützt sind.
Das findest du in diesem Artikel
Der Einlagensicherungsfonds – nur eine Beruhigungspille?
Das SAG – warum du als Bankkunde dieses Gesetz kennen solltest:
Wäre das Sanierungs- und Abwicklungs-Gesetz (SAG) – damals schon beschlossen gewesen, wäre es anders gelaufen:
Nach § 89 SAG hätte man die Aktien der Bank, aber auch alle Kontoguthaben teilweise entwerten oder sogar ganz auf null setzen können.
Das SAG = legale Enteignung
Es betrifft Bankkunden, die sich mit Einlagen unter 100.000,- Euro Kontoguthaben oder Festgeldern in Sicherheit wiegen, weil
Durch das SAG-Gesetz hat der Gesetzgeber aber das Recht, sie zu enteignen, ohne dass die Bankkunden rechtliche Mittel dagegen einlegen zu können! Die Beträge können einfach eingezogen werden – ein Widerspruchsverfahren ist ausgeschlossen.
Erinnerst du dich noch an die damals regelmäßigen Aussagen unserer Ex-Bundeskanzlerin, dass „nie mehr“ Steuergelder zur Rettung von Banken eingesetzt werden sollen? Dieses „Versprechen“ können die Regierenden jetzt einhalten, denn zukünftig kann der Staat …
zur Rettung der Banken direkt Kundengelder heranziehen.
Gemäß EU-Regeln sind alle Bankguthaben bis zu 100.000,- € gesetzlich die deutsche Einlagensicherung garantiert. Sollte aber der Ernstfall eintreten, wird man feststellen, dass nur ein Bruchteil der Beträge für alle Banken zusammen überhaupt zur Verfügung steht – das sind derzeit rund 0,4%! (Kommentar überflüssig).
Das bedeutet: Für einen Betrag von EUR 100.000,- stehen ca. EUR 400,- als Deckung zur Verfügung. Da es eher unwahrscheinlich ist, dass für die betroffenen Banken sämtliche Beträge auf einmal benötigt werden, hinkt dieser Vergleich vielleicht ein wenig. Er zeigt aber, wie illusorisch die Rettung der betroffenen Sparer ist. Für die Rettung einer einzigen Großbank wären in diesem Fall höchstens ca. 10% bis 20% der benötigten Mittel vorhanden.
Und selbst wenn die Bank sich wieder erholen würde, gibt es kein Zurück.
Quelle: Marc Friedrich und Matthias Weik telepolis.de
Hast du von dem Gesetz schon jemals etwas gehört?
Falls du jetzt ein wenig nachdenklich bist und nicht warten willst, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist:
Es gibt sinnvolle Lösungen mit Echten Werten.
Wann immer du für dich selbst meine persönliche Meinung dazu hören willst:
Bis bald – ich freue mich, von dir zu hören oder zu lesen.